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Allah Mikhel darf bleiben!

Erfolgreiche Bemühungen der Landsmannschaft

Dank der Bemühungen der Landsmannschaft und des raschen Handelns des Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung, Dr. Christoph Bergner, konnte die Abschiebung der 48-jährigen Allah Mikhel verhindert werden.

Der Fall

Tätig wurde die Landsmannschaft mit ihrem Bundesvorsitzenden Adolf Fetsch an der Spitze und zahlreichen Mitstreitern vor allem innerhalb der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, nachdem der landsmannschaftliche Projektleiter Josef Schleicher auf den Fall aufmerksam gemacht hatte, über den die „Cellesche Zeitung“ am 2. April wie folgt berichtet hatte:

„Die blinde Russin Allah Mikhel, die sich momentan illegal in Ovelgönne bei ihrer deutschrussischen Familie aufhält, muss Deutschland bis zum 16. April verlassen. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in der vergangenen Woche entschieden. Mikhel argumentierte in der Klage gegen den Landkreis Celle, aufgrund ihrer Behinderung kein Deutsch lernen zu können.

Ihre Familie kam vor zwei Jahren nach Deutschland. Zunächst wurden Vater Ivan, Kinder und Enkelkinder im Durchgangslager Friedland untergebracht, später in einer kleinen Wohnung in Ovelgönne. Sie alle sind deutschstämmige Russlanddeutsche, so genannte Spätaussiedler. Ehefrau Alla Mikhel ... ist hingegen keine ‘Wolgadeutsche', sondern Russin, kann im Gegensatz zum Rest der Familie kein Deutsch und ist außerdem fast vollständig blind. Sie reiste später mit einem Besuchsvisum über Polen ein und hielt sich seitdem illegal hier auf. Aufgrund fehlender Sprachkenntnisse wurde ihr keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

In der Begründung des Gerichts heißt es, dass ‘eine Sehbehinderung die Möglichkeit zur Erlernung der deutschen Sprache nicht ausschließt'. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen teilte aber mit, dass es für blinde Russen auf dem Markt kein Lernmaterial gibt, weder Computerprogramme noch Bücher in Blindenschrift.“

Die Initiative

Da selbst der Anwalt der Familie keine Möglichkeit mehr sah, die Abschiebung der Frau auf juristischem Wege zu verhindern, wandte sich der Bundesvorsitzende an den Aussiedlerbeauftragten sowie an Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Christian Wulff, und den niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann mit der Bitte, ihren Einfluss geltend zu machen, um so rasch wie möglich eine humane Härtefallregelung zu erreichen.

Der Erfolg

Und die Bemühungen hatten Erfolg - die Abschiebung von Allah Mikhel wurde gestoppt. Die Begründung dafür lieferte Dr. Bergner in der folgenden Pressemitteilung, die unter dem Titel „Ehegattennachzug im Vertriebenenrecht“ am 17. April erschien:

„Die positive Aufnahmeentscheidung durch das Bundesministerium des Innern im Fall der russischen Staatsangehörigen Frau Allah Mikhel hat die Frage aufgeworfen, welche Gründe hierzu geführt haben. Es ging nicht darum, eine Ausnahme vom Nachweis der Sprachkenntnisse aufgrund der Sehbehinderung vorzusehen. Maßgeblich waren allein die Übergangsregelungen, die das Bundesministerium des Innern im Bereich des Ehegattennachzugs von Spätaussiedlern getroffen hat. Die zuständigen Landesbehörden wurden über die Entscheidung unverzüglich unterrichtet.

Das Vertriebenenrecht verfolgt im Bereich des Ehegattennachzugs das Ziel, dauerhafte Familientrennungen zu vermeiden. Die Rechtslage nach Änderung des Aufenthaltsrechts durch das Richtlinienumsetzungsgesetz lässt den Ehegattennachzug zu Spätaussiedlern nur zu, wenn der nachziehende ausländische Ehegatte über einfache Deutschkenntnisse verfügt. Der Ehemann von Allah Mikhel gehört zu einer Gruppe von Spätaussiedlern, die kurz vor Änderung des Aufenthaltsrechts in der Annahme nach Deutschland einreisten, ihr Ehegatte könne auch ohne Sprachkenntnisse nachziehen. Für diese Personen hat das Bundesministerium des Innern unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes Übergangsregelungen geschaffen, die einen Nachzug auch ohne Sprachkenntnisse ermöglichen.“


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