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Presseerklärung
Wir brauchen keine Geschichtsfälscher!
Fehlerhalfte Darstellung der Geschichte der Volksgruppe in nordrhein-westfälischem Schulbuch
( September 2008)
Für Aufregung und Empörung sorgte in den letzten Monaten die fehlerhafte Darstellung der Geschichte unserer Volksgruppe in einem Schulbuch (Geschichte und Gegenwart. Bd. 2. Herausgegeben von Hans-Jürgen Lendzian und Christoph Andreas Marx. Schöningh Verlag. ISBN 10: 3-14-024902-0), das in Nordrhein-Westfalen im Unterricht verwendet wird.
Der berufene Kulturreferent der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland und stellvertretende Direktor der Abteilung Göttingen des Instituts für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa (Nordost-Institut), der Historiker Dr. Alfred Eisfeld, unterzog das Buch einer kritischen Prüfung und kam zu vernichtenden Ergebnissen:
Die Aufnahme des Themas “Die Russlanddeutschen” in ein Schulbuch für den Unterricht im Fach Geschichte hat lange auf sich warten lassen. Die Landsmannschaft hat es deshalb begrüßt, dass die Bundeszentrale für politische Bildung 1989 ein Heft zum Thema “Aussiedler” in hoher Auflage für den Unterricht in den Schulen zur Verfügung stellte. Mit jenem Heft 222 und den nachfolgenden Heften von Landeszentralen für politische Bildung zum selben Thema wurden Defizite der verfügbaren Schulbücher behelfsmäßig geschlossen.
Auf eigene Initiative hat die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland inzwischen Hefte herausgegeben, in denen über die Aussiedler in Hessen und in Bayern berichtet wird. Ein Heft über Aussiedler in Niedersachsen ist in Vorbereitung.
Mit dem oben genannten Schulbuch wurde das Thema “Russlanddeutsche” in den regulären Geschichtsunterricht aufgenommen. Ein längst überfälliger Schritt. Bedauerlicherweise haben sich nicht nur völlig unnötige Fehler in der Darstellung der Geschichte in den Text eingeschlichen.
(Zum Beispiel: Auf Seite 368 wird das Dorf Halbstadt als Stadt bezeichnet, und auf Seite 372 heißt es: “Ihre Anteile an Ackerland, Wald, Wiesen- und Weideland waren oft gar nicht oder nur in weiter Entfernung oder am anderen Ufer der Wolga vorhanden.”. Das mit dem anderen Ufer der Wolga ist eine Erfindung der Autoren. Die lutherische Kirche in Kasan, mehrere hundert Kilometer nördlich des Gebietes der Wolgadeutschen gelegen, wird fälschlicherweise den Wolgadeutschen zugeordnet.)
Die Aussage “Das neue politische System in Russland, der Sowjetstaat, brachte den russischen Deutschen zunächst Vorteile. An der Wolga entstand die ‘Autonome Sozialistische Sowjetrepublik der Wolgadeutschen'.” und die nachfolgende Aufzählung der angeblichen Wohltaten (S. 374) entspricht weder den tatsächlichen Verhältnissen in Sowjet-Russland (ab 1922: Sowjetunion) noch dem Forschungsstand in Deutschland oder in Russland. Richtig ist: Die Bildungsschicht aus der Zeit vor der Machtergreifung der Bolschewiki wurde physisch vernichtet bzw. ging in die innere Emigration oder (wer das schaffte) ins Ausland. Die Einführung des Deutschen als Amts- und Unterrichtssprache diente einzig und allein dem Zweck der Durchsetzung der Sowjetmacht. Landesweit galt das Motto: Der Form nach national, dem Inhalt nach – sozialistisch. Auf Letzteres kam es an.
Welchen pädagogischen Wert hat es, wenn in der Überschrift von “Russlanddeutschen” die Rede ist, und im Text von “Deutschrussen”? Soll damit durch eine Konstruktion ähnlich “Deutschtürke”, “Deutschmarokkaner“, “Deutschpalästinenser”, “Deutschkurde” usw. suggeriert werden, es handle sich um Menschen einer fremden Abstammung, Sprache und Kultur? Schafft man damit Aufklärung oder eher doch Verwirrung?
Geradezu verniedlichend fiel die Schilderung der Behandlung des größten Teils der Russlanddeutschen durch die sowjetischen Behörden aus: “Etwa 900.000 Deutschrussen wurden umgesiedelt. Alle arbeitsfähigen Männer und Frauen mussten Schwerstarbeit leisten; dabei wurden Familien getrennt, Kinder oft in Heimen oder in russischen Familien untergebracht.” Es war Deportation, nicht Umsiedlung. Die jahrelange Trennung von Frauen und Männern hatte einen rapiden Geburtenrückgang zur Folge. Die unmenschlich harten Arbeits- und Lebensbedingungen, unter denen Schwerstarbeit in den “Arbeitskolonnen” geleistet werden musste, wird auch von russischen Historikern als vorsätzliche Vernichtung, d.h. Genozid bezeichnet. Die Hunderttausenden von toten und gesundheitlich dauerhaft geschädigten Russlanddeutschen fanden in dem Schulbuch keine Erwähnung. Es wird nicht deutlich, worin das kollektive Kriegsfolgeschicksal begründet ist.
Völlig unangemessen und sachlich falsch ist die Darstellung der Zeit während der deutschen Besatzung der Ukraine. Es ist zutreffend, dass die sowjetischen Behörden es wegen des schnellen Vormarsches der deutschen Truppen nicht geschafft hatten, die in westlichen Gebieten der Sowjetunion lebenden Deutschen nach Osten zu deportieren. Wohlgemerkt: Die sowjetischen Behörden deportierten Deutsche!
Die Buchautoren schreiben: “Sie (die zurückgelassenen Deutschen) wurden von den deutschen Besatzern zu Deutschen erklärt.” Dahinter steckt unausgesprochen die Erfassung mittels der “Deutschen Volksliste Ukraine”. Mit diesem rassistischen Verwaltungsinstrument wurden die Deutschen in den besetzten Gebieten der Sowjetunion (wie zuvor beispielsweise in Polen) auf ihre Tauglichkeit für Siedlungsprojekte des national-sozialistischen Regimes gemustert. Die Musterung war von Behörden des Deutschen Reiches angeordnet und für jedermann obligatorisch durchgeführt worden.
Der Satz “Ihnen wurde die Möglichkeit gegeben, in die bereits von den Deutschen eroberten Gebiete in Polen einzuwandern oder aber dort zu bleiben, wo sie waren.” zeugt vom Fehlen elementarer Kenntnisse über das Wesen eines totalitären Staates. Wer hatte im Dritten Reich unter Kriegbedingungen das Recht der Wahl seines Aufenthaltsortes?
Für die unter deutsche Besatzung gekommenen circa 350.000 Deutschen in der Ukraine waren vor allem die “Neue Agrarordnung” vom 15. Februar 1942 und die Erfassung durch die “Deutsche Volksliste Ukraine” von Bedeutung. Eine Reprivatisierung des nach 1917 bzw. 1920 nationalisierten Grund und Bodens fand nicht statt. Es wurde lediglich der Umfang des Hoflandes von 0,5 ha auf 1 ha pro Hof erweitert. Gleichzeitig wurden die Abgaben erhöht. Kolchosen wurden in Gemeinwirtschaften umgewandelt und unter die Leitung reichsdeutscher Landwirtschaftsführer gestellt.
Bis Mai 1942 waren in der Ukraine rund 20.000 Reichsdeutsche eingetroffen, die Führungsaufgaben in Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Verkehr übernehmen sollten, “zu deren Durchführung die ortsansässige deutsche Bevölkerung als menschlich und fachlich ungeeignet oder ideologisch unzuverlässig befunden wurde”.
Die nachfolgende Erfassung der deutschen Bevölkerung der Ukraine mittels der “Deutschen Volksliste Ukraine” diente in erster Linie der Feststellung der Tauglichkeit dieser Population für siedlungspolitische Vorhaben des Dritten Reiches (Generalplan Ost). Personen, die als für den Einsatz in der Ost-Kolonisation, d.h. der Ansiedlung zum Zwecke der “Germanisierung” von Gebieten Ostmittel- und Osteuropas, tauglich befunden wurden, bekamen die Bezeichnung “Ost-Fälle” oder “O-Fälle”.
Personen, die nach Einschätzung des Rasse- und Siedlungshauptamtes der SS wegen ihrer rassischen, sozialen und politischen Merkmale als für den sofortigen Einsatz bei der Ost-Kolonisation nicht tauglich befunden wurden, sollten als so genannte “Altreich-Fälle” (A-Fälle) zur Festigung ihrer “völkischen” Werte zuerst auf das Gebiet des Deutschen Reiches gebracht werden. Dort wurden sie dem Arbeitsdienst übergeben.
Darüber hinaus gab es auch noch “Volksdeutsche”, “die als ungenügend qualifiziert für die Berührung mit Reichsdeutschen in Deutschland eingestuft wurden”. Diese “Sammellager-Fälle” (S-Fälle) waren in Sammellager zu bringen, in denen sie “durch Indoktrination und Zwangsarbeit auf das Zusammenleben mit dem nationalsozialistischen Deutschland vorbereitet werden sollten”.
Mitte Oktober 1943 wurde ernsthaft darüber beraten, einen Teil der aus dem RKU (Reichskommissariat Ukraine) auf Trecks befindlichen Deutschen zur “Sofortbesiedlung” der Westukraine zu verwenden. Nach Plänen der SS sollten “volksdeutsche Siedlungsperlen” entlang der großen Eisenbahnlinien und Eisenbahnknotenpunkte gebildet werden.
Die während des Krieges ausgegebene Losung “Heim ins Reich” war irreführend. Es ging keinesfalls darum, die gefährdeten “Volksdeutschen” unter den “Schutz des Reiches” zu nehmen und auf dem Gebiet des Deutschen Reiches anzusiedeln. Das Deutsche Reich setzte siedlungspolitische Vorhaben aus der Zeit des Kaiserreiches fort. Aus den zu germanisierenden Provinzen wurde ein Großteil der jüdischen und polnischen Bevölkerung vernichtet bzw. entfernt. Die Umsiedlung der Russlanddeutschen wurde von deutschen Behörden angeordnet und durchgeführt. Durch diese administrative Umsiedlung wurden die Russlanddeutschen in der Ukraine vorübergehend vor dem Zugriff der Sowjetbehörden gerettet. Der Preis dafür war der Verlust der Heimat. Dieser Verlust kann mit einer kurzlebigen, punktuellen Bevorzugung dieser “Volksdeutschen” niemals aufgewogen werden.
Für die Entscheidung der Besatzungsbehörden, Russlanddeutschen Lebensmittel, Kleider usw. zuzuteilen, können die Russlanddeutschen nicht verantwortlich gemacht werden. Ebenso wenig für die Massenmorde an Juden, die von rumänischen Truppen und Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD durchgeführt wurden. Zur Wahrheit gehört, dass Abteilungen des “Selbstschutzes”, die unter der Leitung der SS für die Bewachung der russlanddeutschen Siedlungen gebildet wurden, eben von der SS bei der Durchführung von Exekutionen mitbenutzt wurden. Nach derzeitigem Forschungsstand handelte es sich dabei um wenige Dutzend Männer, von denen selbst von der sowjetischen Justiz nicht alle für schuldig befunden wurden.
Während und nach den Gerichtsprozessen gegen diese “Selbstschutzmänner” wurde in der Sowjetunion zwischen Unschuldigen und Kriegsverbrechern unterschieden. Im Schulbuch wird dagegen eine Kollektivschuld suggeriert. Warum ist dann nicht auch die Rede von jenen Mischehen (Russlanddeutsche und Juden), die während der deutschen Besatzung gemeinsam in den Tod gingen? Warum nicht auch von Russlanddeutschen, die ihre jüdischen Dorfbewohner vor dem Zugriff der rumänischen und deutschen Besatzer versteckten?
Die unausgewogene Darstellung der Lage der Russlanddeutschen während der deutschen Besatzung stigmatisiert sie kollektiv und pauschal zu Kriegsgewinnlern und Kriegsverbrechern. Die Integration wird dadurch eher erschwert und behindert. So darf in Schulen nicht “aufgeklärt” werden.
Ein vom Verlag sicher so nicht gewollter Effekt muss noch angesprochen werden. Die NPD in NRW hat die völlig überzogene Geschichtsklitterung zum Anlass genommen, sich als öffentlicher Anwalt der Russlanddeutschen aufzuspielen. Die Landsmannschaft distanziert sich von diesem Ansinnen ganz entschieden! Die Heimkehrer und die Aussiedler aus der Sowjetunion bzw. aus den Ländern der GUS haben den Weg in die Freiheit, in ihr Vaterland gewählt. Sie brauchen weder Geschichtsfälscher noch braune Beschützer.
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