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Presseerklärung
Deutsche aus Russland von Altersarmut bedroht
Stellungnahme der Landsmannschaft zur Fremdrentengesetzgebung (Oktober 2008)
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fremdrentengesetzgebung vom 13. Juni 2006 sind zahlreiche Deutsche aus Russland von nicht zu verantwortender Altersarmut bedroht. Es kann und darf nach unserer Auffassung nicht sein, dass Deutsche aus Russland selbst bei Lebensarbeitszeiten von 45 Jahren aufgrund sämtlicher Kürzungen im Fremdrentenbereich im Alter unter das Existenzminimum fallen und als Bittsteller Grundsicherung beantragen müssen.
Nach unserer Auffassung lässt es sich weder politisch noch moralisch rechtfertigen, dass Deutsche aus Russland im Ruhestand mit einer erheblich reduzierten Rente rechnen müssen, obwohl ihre Kinder und Enkel – wie aus offiziellen Statistiken hervorgeht – weitaus mehr in die deutschen Rentenkassen einbezahlen, als ihnen selbst aus diesen Kassen zufließt. Ursache für dieses Phänomen ist die ausgesprochen günstige Altersstruktur der Deutschen aus Russland, die sich treffend mit dem Ausdruck „halb so alt und doppelt so jung wie die einheimische Bevölkerung“ beschreiben lässt.
Vor diesem Hintergrund haben wir kein Verständnis dafür, dass ausgerechnet für Deutsche aus Russland der Generationenvertrag außer Kraft gesetzt bzw. ausgehöhlt werden soll.
Ausgehöhlt wird durch die Rentenregelung für unsere Landsleute auch das von der Bundesregierung nach wie vor anerkannte kollektive Kriegsfolgenschicksal der Deutschen aus Russland, das ihnen eine Fortsetzung der Ausreise aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion ermöglicht – selbstverständlich unter Aufnahme- und Integrationsbedingungen, die dem allgemeinen Lebensniveau in der Bundesrepublik Deutschland angemessen sind.
Um gegen die erwähnten Fehlentwicklungen vorzugehen, strengte die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland gemeinsam mit den Landsmannschaften der Siebenbürger Sachsen und der Banater Schwaben eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Das Urteil des Gerichts untermauerte die in diesem Schreiben genannten Fehlentwicklungen und wirkte sich für die Deutschen aus Russland vor allem aber auch deshalb negativ aus, weil in ihm nicht der Tatsache Rechnung getragen wurde, dass sie jahrzehntelang gegen ihren erklärten Willen in der Sowjetunion festgehalten wurden und in ihrer großen Mehrheit erst ab Ende der 1980er Jahre in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen durften.
Zudem fallen rund 60 Prozent der Deutschen aus Russland wegen ihrer späten Ausreise nicht unter die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgesehenen Übergangsregelungen für Aussiedler, die bis 1990 in die Bundesrepublik eingereist sind. Menschen, die unter dem Ausreiseverbot durch die Sowjetunion mehr als zumutbar gelitten haben, werden hier in Deutschland also ein weiteres Mal bestraft!
Verschärft wird die Situation dadurch, dass nur diejenigen Anspruch auf die in den Übergangsregelungen vorgesehenen Ausgleichszahlungen haben, die gegen ihren Rentenbescheid Einspruch eingelegt bzw. geklagt haben. Nur sehr wenige Rentenanstalten haben - wie es ihre Pflicht gewesen wäre - die hiervon Betroffenen von sich aus angeschrieben und sie auf ihre bestehenden rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen.
Es ist eine besondere Härte, dass Deutsche aus Russland, die im Vertrauen auf eine allgemeine Regelung oder aus Unwissenheit keine Klage eingereicht bzw. keinen Widerspruch eingelegt haben, nunmehr keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Das widerspricht unseres Erachtens der bisherigen Handhabung, wonach bei gesetzlichen Besserstellungen alle berücksichtigt werden und nicht nur diejenigen, die ihr Recht auf Klage bzw. Widerspruch wahrgenommen haben.
Besonders ärgerlich ist des Weiteren, dass Anspruch auf Ausgleichszahlungen nur hat, wer bis Dezember 1990 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und vor dem 1. Juli 2000 seine Rente beantragt hat.
Mit einer Festlegung der Renten der Deutschen aus Russland auf Armutsniveau wird den Benachteiligungen, denen sie nach ihrer Ankunft in Deutschland ausgesetzt sind (es sei hier nur an Schwierigkeiten im Ausbildungs- und Beschäftigungsbereich aufgrund mangelhafter Anerkennung von akademischen Abschlüssen sowie beruflichen Qualifikationen und Diplomen erinnert), eine weitere hinzugefügt, die sich besonders gravierend auswirkt.
Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland ist gegenwärtig damit beschäftigt, die negativen Auswirkungen der Fremdrentengesetzgebung für Deutsche aus Russland in ihrer Gesamtheit zu erfassen und zu dokumentieren. In aller Kürze haben wir daher in diesem Schreiben nur die folgenden Benachteiligungen unserer Rentner zusammengefasst, für die wir von den politisch Verantwortlichen Erklärungen verlangen werden:
- Um rentenrelevante Zeiten voll angerechnet zu erhalten, müssen Deutsche aus Russland Fehlzeiten wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit durch Archivbescheinigungen nachweisen. Die Anforderungen an diese Bescheinigungen sind mittlerweile jedoch derart hoch, dass sie von den meisten Betroffenen nicht erfüllt werden können. Teilweise werden - trotz des Wissens um die Verhältnisse in den Herkunftsländern! - bereits Originale verlangt.
- Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Entgeltpunkte um 40 Prozent für nicht verfassungswidrig erklärt.
Diese Maßnahmen führen letztendlich dazu, dass unsere Rentner teilweise Kürzungen in einem Umfang von bis zu 55 Prozent hinnehmen müssen!
Noch härter sind Deutsche aus Russland betroffen, die nach der Neufassung des Fremdrentengesetzes am 6. Mai 1996 als Rentner bzw. im rentennahen Alter zugezogen sind und keine ausreichende bundesdeutsche Rente erarbeiten können. Bei Alleinstehenden werden für diesen Personenkreis nur mehr 25 Entgeltpunkte und bei Ehepaaren insgesamt nur mehr 40 Entgeltpunkte angerechnet,
Gerade für diese Deutschen aus Russland wird Altersarmut in vielen Fällen zermürbende Wirklichkeit, und sie fragen sich zurecht, weshalb für sie mit dem Generationenvertrag auch das Gerechtigkeitssprinzip eines demokratischen Rechtsstaates außer Kraft gesetzt wurde.
Spezielle Probleme ergeben sich gegenwärtig für Deutsche, die aus den baltischen EU-Staaten eingereist sind und sich ebenso wie die Siebenbürger Sachsen der Gefahr eines Fiktivabzugs auf ihre Rente ausgesetzt sehen. Und schließlich müssen wir mit Bedauern feststellen, dass der Bereich der Witwenrente nach wie vor nur unzureichend geregelt ist und eine endgültige Regelung immer noch aussteht.
Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland
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