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Presseerklärung

Die faktische Rehabilitierung der Volksgruppe ist längst überfällig (Juni 2008)

Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland veranstaltet am 30. August 2008 vor dem Berliner Reichstag ihre Feier zum Gedenken an die Opfer der Verfolgung und Vertreibung nach dem Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der Sowjetunion vom 28. August 1941 “Über die Umsiedlung der Deutschen, die in den Wolga-Rayons leben” gemeinsam mit möglichst vielen Organisationen der Deutschen aus Russland.

Damit die Gedenkfeier zu einer möglichst beeindruckenden Demonstration der Geschlossenheit unserer Volksgruppe werden kann, appellieren wir an diese Organisationen, sich mit uns an diesem Tag zusammenzuschließen. Eventuelle Unterschiede in der Verbandspolitik sollen und dürfen bei der Gedenkfeier keine Bedeutung haben.

Intensiv gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Organisation “Heimat”, die bereits große Erfahrungen bei der Organisation von Gedenkfeiern in Berlin gesammelt hat. Wir sind gegenwärtig damit beschäftigt, eine gemeinsame Resolution für die Veranstaltung auszuarbeiten, in der wir das ganze Ausmaß des Schreckens, den der Vertreibungserlass zur Folge hatte, darstellen wollen.

Wir werden daran erinnern, dass damals kaum ein Deutscher in der Sowjetunion von der Vertreibung und dem Tod bringenden Sklavendienst im sowjetischen System der Vernichtungslager verschont wurde. Meine vertriebenen Landsleuten starben den Hunger- und Kältetod, arbeiteten unter den lebensfeindlichsten Bedingungen und mussten hilflos mit ansehen, wie ihre Verwandten, Freumde und Arbeitskollegen starben.

Innerhalb von nur drei Monaten, von Ende August bis Ende Dezember 1941, wurden beinahe 800.000 Deutsche in der damaligen Sowjetunion zwangsumgesiedelt. Und es gibt wohl kaum einen unter uns, der in seiner Familie keine Opfer zu beklagen hatte.

Umso verwerflicher ist es, dass es bis zum heutigen Tage in keinem der Nachfolgestaaten der UdSSR zu einer faktischen Rehabilitierung unserer Volksgruppe gekommen ist - 63 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges!

Wir haben nicht zuletzt deshalb kein Verständnis für das Ausbleiben der Rehabilitierung, weil die in dem Erlass vom 28. August 1941 erhobenen Vorwürfe bereits durch einen Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der Sowjetunion vom 29. August 1964 aufgehoben wurden, in dem es heißt:

“Das Leben hat erwiesen, dass diese pauschal erhobenen Anschuldigungen haltlos und Ausdruck der angesichts des Personenkults um Stalin herrschenden Willkür waren.“

Wir werden folglich in unserer Resolution und in unseren Reden vor dem Berliner Reichstag an die Regierungen der GUS-Staaten appellieren, den Russlanddeutschen endlich historische Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Adolf Fetsch, Bundesvorsitzender

 

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