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Presseerklärung

Fehlentwicklungen in der Aussiedlerpolitik - der tragische Fall der Familie Genzel

Versäumnisse bei der gesetzlichen Regelung der Aufnahme von Mitgliedern der Kernfamilie eines Spätaussiedlers führen immer wieder zu vermeidbaren Fällen von Familientrennung. Besonders tragisch sind die Folgen für die Familie des 41-jährigen Alexander Genzel. Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland hat sich daher mit dem folgenden Brief an Vertreter der Bundesregierung sowie die Innenminister und Aussiedlerbeauftragten der Bundesländer gewandt:

„In den Tagen vor Weihnachten 2007 haben wir vom tragischen Schicksal der russlanddeutschen Spätaussiedlerfamilie Genzel aus Ibbenbüren (Nordrhein-Westfalen) erfahren, das uns sehr zu Herzen gegangen ist und das nach unserer Auffassung Resultat schwerwiegender Fehlentwicklungen im Bereich der Aufnahme von Deutschen aus der ehemaligen Sowjetunion ist. Inzwischen hat sich die Situation der Familie weiter verschlechtert, so dass dringender Handlungsbedarf vonseiten der politisch Verantwortlichen besteht. Lassen Sie uns die Situation der Familie in kurzen Worten schildern:

Alexander Genzel reiste Ende des letzten Jahres als deutscher Spätaussiedler zusammen mit seinen fünf minderjährigen Kindern (1, 3, 5, 7 und 10 Jahre) nach Deutschland aus, obwohl seine Frau, eine Nichtdeutsche, den Sprachtest nicht bestanden hatte und gemäß Gesetz keine Einreisegenehmigung erhielt. Doch weil die Familie fest entschlossen war, den Weg nach Deutschland anzutreten, wurde das Risiko einer Trennung, die, so hoffte man, nicht für lange sein würde, in Kauf genommen.

Damit war die Familie aber, ohne es zu ahnen, zwischen die Mühlsteine der deutschen Bürokratie geraten, die in Sachen Familienzusammenführung streng nach gesetzlichen Vorschriften vorgeht, wobei sich an Fällen wie dem der Familie Genzel zeigt, dass die vorgesehenen Regelungen für Härtefälle nicht ausreichen und einer Modifizierung in Richtung kurzfristiger Realisierbarkeit bedürfen.

Bisher sieht der Gesetzgeber folgendes Verfahren vor: Für die Familienzusammenführung muss die Familie im Ausländeramt einen Antrag stellen. Ohne die Spätaussiedlerbescheinigung ist das nicht möglich, und im Bundesverwaltungsamt dauert diese Prozedur bis zu zwei Monaten und länger. Danach geht die Angelegenheit im Ausländeramt weiter.

Wir sollten uns besser nicht ausmalen, was in diesen Monaten geschehen kann, geben aber zu bedenken, dass wir es hier mit Menschenschicksalen zu tun haben und nicht mit EU-Richtlinien zum Weizenanbau oder dergleichen!

Inzwischen ist der überforderte Vater jedenfalls selbst seiner unzumutbaren Belastung – allein mit fünf kleinen Kindern und getrennt von deren Mutter! – zum Opfer gefallen und liegt nach einem Herzanfall im Krankenhaus. Die Kinder werden von der Tante betreut, die das Ende der schlimmen Zeit herbeisehnt.

Neben der menschlichen Dimension hat der Fall aber auch eine politische: Bereits im Vorfeld der von der Bundesregierung initiierten Tagung des Arbeitskreises „Integration der Aussiedler“ am 26. Februar 2007 in Berlin hat die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland auf Benachteiligungen russlanddeutscher Spätaussiedler infolge des Zuwanderungsgesetzes hingewiesen.

Insbesondere wies die Landsmannschaft damals auf den drastischen Rückgang der Spätaussiedlerzahlen hin, der seine Erklärung in der durch nichts zu rechtfertigenden Überbetonung deutscher Sprachkenntnisse im Spätaussiedleraufnahmeverfahren findet, und auf zu befürchtende Familientrennungen aufgrund des nicht geregelten Zuzuges von Ehegatten und Abkömmlingen der Spätaussiedler.

Um Familientrennungen zu vermeiden, hat die Landsmannschaft bereits mehrfach Vorschläge unterbreitet, die den Boden für eine gleichzeitige Ausreise der Mitglieder der Kernfamilie eines Spätaussiedlers bereiten würden. Im Herbst 2006 wurde dieser Vorschlag in einer Stellungnahme zum Entwurf eines siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes wie folgt formuliert:

„§ 27 Abs.1 Satz 2: Der im Aussiedlungsgebiet lebende Ehegatte und/oder der Abkömmling einer Person im Sinne des Satzes 1 werden zum Zweck der gemeinsamen Ausreise vorläufig nach § 27 Abs.2 einbezogen. Nach Einreise erfolgt nach einer mehrmonatigen (ca. neun Monate) Sprachförderung in Friedland und nach erfolgten Sprachtest die Statusfeststellung und die Ausstellung der Bescheinigung nach § 7 Abs. 2 BVFG.“

Eine Annahme dieses Vorschlages würde den enormen psychischen Druck, dem die Bezugspersonen ausgesetzt sind, in ganz erheblicher Weise verringern und außerdem die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Zuwanderungsgruppen beseitigen, denen die Möglichkeit geboten wird, hier in einem deutschen Umfeld die deutsche Sprache zu erlernen. Vom Tisch wäre auch der Verstoß gegen Art. 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Ehe und Familie vorschreibt.

Erfreulicherweise wissen wir hinsichtlich dieser Argumente die Bundesregierung mit Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und dem Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Christoph Bergner, ebenso auf unserer Seite wie die meisten der 16 Bundesländer.

Leider haben es jedoch bis zum heutigen Tag die Regierungen dreier Bundesländer (Niedersachsen als federführendes Land, aber auch Bayern und Hamburg) verstanden, eine Regelung dieser Angelegenheit, die im Sinne der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland und der von ihr vertretenen Menschen läge, zu verhindern. Besonders enttäuscht sind wir vom Verhalten der Niedersächsischen Landesregierung und des Innenministers des Landes, Uwe Schünemann, deren auch bei Veranstaltungen der Landsmannschaft immer wieder zu hörenden Bekenntnisse zu den Deutschen aus Russland gegenwärtig kaum noch ernst genommen werden können.

Nicht unerwähnt sei, dass diese Politik zu einer Zeit stattfindet, da die Ausreisezahlen von Deutschen aus der GUS ohnehin beinahe den Nullpunkt erreicht haben (gerade einmal etwa 7.000 im Jahr 2006!).

Wir fordern deshalb insbesondere die Regierung des Landes Niedersachsen und ihren Innenminister auf, ihre Aussiedlerpolitik zu überdenken, die immer wieder zu Familientrennungen führen wird, um endlich im Rahmen der Innenministerkonferenz der Länder eine Regelung schaffen zu können, die eine Ausreise von Spätaussiedlern und ihren Familien auf menschlicher und mitfühlender Basis ermöglicht – zumal mit unseren Landsleuten Menschen nach Deutschland kommen, auf die wir stolz sein können und die in jeglicher Hinsicht einen Gewinn für unser Land darstellen.

Wir sind zuversichtlich, dass wir in den von uns angesprochenen Punkten mit Ihrer Unterstützung rechnen können.

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